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EU-Verordnung 655/2013 über Angaben über kosmetische Mittel

Angaben über kosmetische Mittel in der EU-Verordnung 655/2013
Kosmetische Industrie

EU-Verordnung 655/2013 Angaben über kosmetische Mittel

Die EU-Verordnung 655/2013 befasst sich speziell mit Angaben über kosmetische Mittel. Inzwischen, Verordnung 1223/2009 befasst sich mit den Rechtsvorschriften über Angaben über kosmetische Mittel in der EU. 

In diesem Artikel erklärt die QSE Academy, welche Angaben in der EU nicht zulässig sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Angaben für Ihr Kosmetikprodukt beweisen können.

Was ist die EU-Definition eines kosmetischen Mittels?

Produkte, die als kosmetische Mittel verkauft werden sollen, müssen der Definition eines kosmetischen Mittels in der EU entsprechen.

Ein kosmetisches Mittel ist jeder Stoff oder jedes Gemisch, das dazu bestimmt ist, mit den äußeren Teilen des menschlichen Körpers in Berührung zu kommen:

  • Haar-System
  • Lippen
  • Epidermis
  • Nägel
  • Äußere Geschlechtsorgane
  • Zähne und Schleimhäute der Mundhöhle (Produkte zum Reinigen, Parfümieren, Schützen, Verändern des Aussehens, Korrigieren des Körpergeruchs und Erhalten der Teile in gutem Zustand)

Diese Definition umfasst Produkte, die der Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten beim Menschen dienen.

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Im Folgenden sind Beispiele für solche Wörter oder Sätze aufgeführt, die eine medizinische Absicht erkennen lassen:

  • Heilt
  • Kuren
  • Stellt wieder her.
  • Behandelt
  • Löscht
  • Verhindert
  • Schützt vor Krankheiten
  • Stärkt das Immunsystem
  • Hilft bei der Kontrolle der Symptome von
  • Traditionell verwendet für die Behandlung von

Ein kosmetisches Mittel darf nicht behaupten, dass es Mikroben oder Keime abtötet. Andernfalls würde es unter die Biozid-Verordnung fallen.

Werbeaussagen für kosmetische Mittel in der Verordnung 1223/2009

In der Verordnung heißt es: "Bei der Kennzeichnung, der Bereitstellung auf dem Markt und der Werbung für kosmetische Mittel dürfen Texte, Namen, Marken, Bilder und figurative oder andere Zeichen nicht verwendet werden, um zu suggerieren, dass diese Mittel Eigenschaften oder Funktionen haben, die sie nicht haben."

Daher ist es wichtig, die Verbraucher vor irreführenden Behauptungen über die Wirksamkeit und andere Eigenschaften von kosmetischen Mitteln zu schützen.

Die EU hat die Verordnung 655/2013 veröffentlicht, in der die gemeinsamen Kriterien für die Rechtfertigung von Angaben über kosmetische Mittel festgelegt sind.

Die gemeinsamen Kriterien gelten nur für Produkte, die als kosmetische Mittel bewertet und eingestuft werden.

Darüber hinaus zielen die Kriterien nicht auf die Formulierung von Angaben für kosmetische Mittel ab und legen diese nicht fest.

Die EU-Verordnung 655/2013 verstehen

Nach dieser Verordnung müssen Angaben über kosmetische Mittel den folgenden gemeinsamen Kriterien entsprechen:

  • Einhaltung der Rechtsvorschriften

Angaben, aus denen hervorgeht, dass das Produkt von einer zuständigen Behörde in der Union zugelassen oder genehmigt wurde, sind nicht zulässig.

Dies liegt daran, dass ein kosmetisches Mittel ohne staatliche Zulassung auf dem Unionsmarkt zugelassen ist.

Beachten Sie, dass kosmetische Produkte kein CE-Zeichen tragen sollten.

Legen Sie die Akzeptanz einer Angabe auf der Grundlage der Wahrnehmung des durchschnittlichen Endverbrauchers eines kosmetischen Mittels fest. Der Verwender muss gut informiert und angemessen aufmerksam sein, indem er soziale, sprachliche und kulturelle Faktoren berücksichtigt.

Die Hersteller dürfen keine Behauptungen über einen bestimmten Nutzen aufstellen, wenn dieser Nutzen lediglich in der Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen besteht.

Zum Beispiel die Aussage: "Dieses Produkt enthält keine Vinylchlorid".

           Diese Behauptung ist ungültig, da die EU die Verwendung von Vinylchlorid in kosmetischen Produkten nicht zulässt.

  • Wahrheitsliebe

Basieren Sie die allgemeine Aufmachung eines kosmetischen Mittels oder einzelne Angaben nicht auf irrelevanten oder falschen Informationen.

Zum Beispiel sollten Produkte, die Paraben enthalten, nicht als "parabenfrei" bezeichnet werden.

Die Zutat muss absichtlich vorhanden sein, wenn das Produkt angibt, dass es eine bestimmte Zutat enthält.

Außerdem dürfen Angaben über die Eigenschaften einer bestimmten Zutat nicht bedeuten, dass das Endprodukt die gleichen Eigenschaften hat, wenn dies nicht der Fall ist.

So darf ein Produkt beispielsweise nicht behaupten, feuchtigkeitsspendende Sheabutter zu enthalten, wenn das Produkt selbst keine feuchtigkeitsspendende Wirkung hat.

Marketingkommunikation darf nicht den Eindruck erwecken, dass es sich bei Meinungsäußerungen um verifizierte Behauptungen handelt. Es sei denn, die Meinung enthält überprüfbare Beweise.

  • Evidenzbasierte Unterstützung

Sowohl die impliziten als auch die expliziten Angaben für kosmetische Mittel müssen durch beweiskräftige und angemessene Nachweise gestützt werden. Dies gilt unabhängig von der Art der Beweise, die zu ihrer Untermauerung herangezogen werden, wie z. B. Sachverständigengutachten.

Ebenso müssen ausreichende und nachprüfbare Beweise die Behauptungen über die Extrapolation von Inhaltsstoffeigenschaften stützen. Zum Beispiel durch den Nachweis, dass der Inhaltsstoff in einer wirksamen Konzentration vorhanden ist.

Bei studienbasierten Nachweisen sollten diese sein:

  • Gut durchdachte und durchgeführte Methoden
  • Relevant für das kosmetische Mittel
  • Relevant für die beantragte Leistung
  • Respekt vor ethischen Erwägungen

Außerdem sollte der Grad des Nachweises mit der Art der Angabe übereinstimmen, insbesondere bei Angaben, deren mangelnde Wirksamkeit ein Sicherheitsproblem verursachen könnte.

Diese Aspekte müssen indes nicht belegt werden:

  • Aussagen abstrakter Natur.
  • Deutlich überzogene Aussagen (Hyperbel).

Die Produktinformationsdatei (PIF) eines kosmetischen Mittels muss alle beweiskräftigen Unterlagen enthalten.

  • Ehrlichkeit

Die Darstellung der Leistung eines Produkts darf nicht über die verfügbaren Belege hinausgehen.

Zum Beispiel: Die Behauptung, dass mehr als eine Million Nutzer das Produkt bevorzugen. Dies ist nicht zulässig, wenn sich die Zahl nur auf eine Million Einheiten bezieht.

Außerdem dürfen die Angaben nicht auf die einzigartigen oder besonderen Eigenschaften des Produkts verweisen, wenn ähnliche Produkte dieselben Eigenschaften besitzen.

Geben Sie klar an, ob die Wirkung eines Produkts an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, z. B. an die Verwendung in Verbindung mit anderen Produkten.

Vergessen Sie daher nicht, darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit eines Shampoos von seiner Verwendung mit einer Pflegespülung abhängt.

  • Fairness

Werbeaussagen für kosmetische Mittel müssen objektiv sein. Behauptungen sollten nicht:

  • Zielsetzung
  • für Wettbewerber abbaubar sein
  • Legal verwendete Inhaltsstoffe verunglimpfen
  • Verwechslung der Verbraucher mit dem Produkt eines Wettbewerbers
  • Informierte Entscheidungsfindung

Die Angaben müssen klare und verständliche Informationen enthalten, damit ein durchschnittlicher Endverbraucher eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Die Marketingkommunikation muss die Fähigkeit des Zielpublikums berücksichtigen, Informationen zu verstehen. Sie sollte klar, verständlich, präzise und relevant sein.

Bewährte Praktiken für den Nachweis der Anspruchsberechtigung gemäß der EU-Verordnung 655/2013

Genaue und relevante Beweise müssen belegen, dass die Behauptungen eines kosmetischen Mittels wahr sind.

Bewährte Verfahren für den Nachweis von Ansprüchen:

- Experimentelle Studien

- Tests zur Verbraucherwahrnehmung

- Veröffentlichte Informationen

- Wissenschaftliche Veröffentlichungen

Die Hersteller kosmetischer Mittel sollten auch zusätzliche Empfehlungen und Leitlinien der Europäischen Kommission berücksichtigen.

Die Europäische Kommission hat zum Beispiel eine Empfehlung zur Kennzeichnung und zum Nachweis von Angaben für Sonnenschutzmittel herausgegeben.

Untermauerung von Produktansprüchen in der EU

           Jetzt, da Sie die Richtlinien und Anforderungen an Produktangaben in der EU verstanden haben, werden Sie bei der Angabe von Angaben keine Fehler mehr machen.

Neben der Einhaltung der Kriterien helfen Ihnen die Toolkits und Blogs der QSE-Akademie dabei, auf dem richtigen Weg zu sein, wenn Sie kosmetische Produkte auf dem EU-Markt verkaufen wollen.


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Kommentar (1)

  1. Melva C

    Vielleicht können Sie uns mehr über die Beweisführung sagen? Was ist die EU-Kosmetikrichtlinie?

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