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Verantwortliche Person für kosmetische Mittel auf dem EU-Markt

Verantwortliche Person Kosmetische Mittel auf dem EU-Markt
Kosmetische Industrie

Verantwortliche Person für kosmetische Mittel auf dem EU-Markt

 

Bedeutung und Aufgaben einer verantwortlichen Person für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel auf dem EU-Markt

Hersteller müssen eine verantwortliche Person benennen, um kosmetische Produkte auf dem EU-Markt verkaufen zu können. Die QSE Academy hat alle wichtigen Informationen darüber zusammengestellt, warum Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person braucht.

Hier lernen Sie die Aufgaben einer verantwortlichen Person kennen. So werden Sie sehen, wie entscheidend dieser Aspekt für den Erfolg Ihres Produkts auf dem Markt ist.

Die Bedeutung einer verantwortlichen Person für kosmetische Mittel

Eine verantwortliche Person ist eine natürliche oder juristische Person, die ihren Sitz in der EU haben muss.

Eine verantwortliche Person zu sein ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Fachwissen in verschiedenen Bereichen erfordert. Daher muss eine professionelle verantwortliche Person für Kosmetika ein Experte auf dem Gebiet der Kosmetikverordnung sein.

Beachten Sie, dass jedes kosmetische Mittel einer in der Gemeinschaft ansässigen verantwortlichen Person zugeordnet sein muss.

Mit anderen Worten, es darf in der gesamten EU nur eine verantwortliche Person pro kosmetischem Mittel benannt werden.

 

Wer kann als verantwortliche Person handeln?

Eine benannte Person oder ein Unternehmen kann als verantwortliche Person fungieren. Diese Person oder dieses Unternehmen muss diese Rolle jedoch schriftlich akzeptieren.

Solange die verantwortliche Person ihren Sitz in der EU hat, können Sie die verantwortliche Person auf eine der folgenden Grundlagen stellen:

  • Hersteller des Produkts

Für Produkte, die in der EU von einem in der EU ansässigen Hersteller hergestellt und anschließend nicht exportiert und wieder in die EU eingeführt werden, ist der Hersteller die verantwortliche Person.

Der Hersteller kann jedoch eine in der EU ansässige Person als verantwortliche Person benennen.

Für Produkte, die in der EU von einem nicht in der EU ansässigen Hersteller hergestellt und anschließend nicht exportiert und wieder in die EU eingeführt werden, muss der Hersteller eine in der EU ansässige Person als verantwortliche Person benennen.

  • Produktimporteur

Für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt und in die EU eingeführt werden, ist der Importeur die verantwortliche Person. Der Importeur kann jedoch eine in der EU ansässige Person als verantwortliche Person benennen.

  • Verteiler

Der Händler wird zur verantwortlichen Person, wenn:

  • Ein Händler brachte ein kosmetisches Mittel unter seinem Namen oder seiner Marke auf den Markt.
  • Ein Händler hat ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt in einer Weise verändert, die sich auf die Einhaltung der geltenden Anforderungen auswirkt.

Beachten Sie, dass die Übersetzung der Informationen über das Produkt nicht als eine solche Änderung angesehen werden kann.

Zuständigkeiten der verantwortlichen Person

Gemäß der Verordnung 1223/2009 Artikel 4.2 stellt die verantwortliche Person sicher, dass jedes kosmetische Mittel, das in Verkehr gebracht wird, den in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen entspricht.

Daher muss die verantwortliche Person die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten:

Artikel Schwerpunkt
3 Sicherheit
8 Gute Herstellungspraxis
10 Bewertung der Sicherheit
11 Produktinformationsdatei
12 Probenahme und Analyse
13 Benachrichtigung
14 Rücknahme für in den Anhängen aufgeführte Stoffe
15 Als CMR-Stoffe eingestufte Stoffe
16 Nanomaterialien
17 Spuren von verbotenen Stoffen
18 Tierversuche
19 (1), (2), und (5) Kennzeichnung
20 Produkt-Ansprüche
21 Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit
23 Mitteilung von schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen
24 Informationen zu Stoffen

Wichtige Funktionen der verantwortlichen Person

  • Sicherstellen, dass das Produkt sicher ist und den Vorschriften entspricht. Dazu gehört die Sicherstellung der:
  • Durchführung der Sicherheitsbewertung
  • Einhaltung der Etikettierungsvorschriften
  • Substantiierte Produktansprüche
  • Informieren Sie die zuständigen Behörden, wenn ein kosmetisches Mittel eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
  • Falls erforderlich, ergreifen Sie geeignete Maßnahmen oder Aktionen, um die Konformität des Produkts herzustellen. Dies kann den Rückruf des Produkts oder die Rücknahme vom Markt umfassen.
  • mit den zuständigen EU-Behörden auf deren Ersuchen zusammenarbeiten.
  • Bei schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen ist die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem die schwerwiegende unerwünschte Wirkung aufgetreten ist, zu informieren.
  • Führen Sie die Produktinformationsdatei (PIF) für Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
  • Machen Sie das PIF der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem die Akte geführt wird, unter der auf dem Etikett angegebenen Adresse zugänglich.
  • Aktualisieren Sie das PIF ständig.
  • Durchführung der Meldung an die Meldebehörde für kosmetische Mittel Portal (CPNP) bevor das kosmetische Mittel auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
  • Meldung der kosmetischen Mittel, die Nanomaterialien enthalten, an die Kommission sechs Monate vor dem Inverkehrbringen in der EU.

Warum sollten Sie einen professionellen Verantwortlichen einstellen?

Eine fachlich verantwortliche Person ist ein Experte für kosmetische Mittel sowie für andere einschlägige Rechtsvorschriften.

So kann die RP die EU-Gesetzgebung überwachen, um sicherzustellen, dass die Kunden über die Aktualisierungen informiert sind.

So können die Kunden ihre Produkte in Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften halten. Folglich können Hersteller oder Importeure ihre Zeit oder ihre Kompetenzen dem Verkauf ihrer Produkte widmen.

Da die RP mit dem Notifizierungsverfahren vertraut ist, wird die Erstellung des PIF genau und schnell. Dadurch wird es einfacher, Ihre kosmetischen Mittel auf den EU-Markt zu bringen.

Darüber hinaus fungiert eine verantwortliche Person als neutrale Partei. Daher müssen Sie sich keine Sorgen über Interessenkonflikte mit Ihren geschäftlichen Interessen machen.

Abgesehen davon, dass die RP die Produktgeheimnisse innerhalb der PIF vertraulich behandelt, bleibt die PIF ein Jahrzehnt lang erhalten, nachdem die letzte Charge des Produkts auf den EU-Markt gebracht wurde.

Darüber hinaus kann die RP garantieren, dass die kosmetischen Mittel mit der Verordnung übereinstimmen. Auf diese Weise werden die Kunden nicht in Schwierigkeiten geraten oder Produktrückrufe durchführen.

Außerdem kann die verantwortliche Person als zentrale Anlaufstelle für alle regulatorischen Fragen in der EU dienen.

Ebenso kann der RP Kunden oder Unternehmen vor den zuständigen EU-Behörden vertreten. Der RP kann auch alle Fragen von ihnen oder jede Krise behandeln.

Bei einem Wechsel des Importeurs bleibt die verantwortliche Person dieselbe. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Produktetiketten neu zu drucken und die Produkte neu zu notifizieren.

Sind Sie bereit, eine verantwortliche Person zu delegieren?

           Kurz gesagt, Sie müssen eine verantwortliche Person finden, die die Einhaltung der kosmetische Produkte mit der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009.

Sobald Sie in der Lage sind, eine verantwortliche Person zu delegieren, können Sie Ihre kosmetischen Mittel auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Wenn Sie weitere Informationen über den Verkauf Ihrer Kosmetikprodukte in der ganzen Welt benötigen, lesen Sie die Blogs und Toolkits der QSE Academy.


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Kommentar (1)

  1. Karl J.

    Aufschlussreiche Informationen über Verantwortlichkeiten! Ich hoffe, Sie können noch mehr darüber schreiben.

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